Code of Conduct

Verhaltenskodex

Gültig ab: Januar 2024

Präambel

Der allgemeine Fachkräftemangel in Deutschland betrifft fast zwei Drittel (61 %) aller Unternehmen. Mehr als 50 Prozent aller Unternehmen können Stellen zumindest teilweise nicht besetzen. In der Folge könnten regelmäßig Aufträge nicht umgesetzt werden und das Wachstum der Unternehmen wird gebremst. In der Gesundheits- und Pflegebranche ist der Fachkräftemangel vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung (sinkende Geburtenrate und steigende Lebenserwartung) besonders akut. Linderung des Mangels wird auch von der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte erwartet.

In diesem Zusammenhang möchte JOBLIMENTihre Expertise und Kontakte im arabischen Raum (nicht ausschließlich) nutzen, um in einem Netzwerk aus Kooperationspartnern die qualifizierte Arbeitsmigration zu unterstützen. Das Netzwerk besteht aus Sprachschulen in Algerien und Marokko, aus Kooperationsvereinbarungen mit Universitäten und Berufsausbildungsstätten im Maghreb, Personalvermittlungsagenturen sowie aus Vereinbarungen mit Arbeitgebern (Verbänden und individuelle Vereinbarungen).

Als Teil unserer Unternehmenskultur in Zusammenhang mit JOBLIMENTsSelbstverständnis von hochwertigem Serviceleistungen verpflichten wir uns nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern darüber hinaus auch zu ethischen Standards – insbesondere zu den Grundsätzen für die Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten.

JOBLIMENTund ihre Geschäftspartnerinnen bekennen sich zur sozialen Verantwortung und einem fairen Anwerbungsprozess von Fachkräften für u.a. das Gesundheitswesen aus der Europäischen Union und Drittstaaten.

Unsere geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen gründen auf allgemein anerkannten ethischen Werten wie Integrität, Glaubwürdigkeit und Respekt für die Würde jedes Einzelnen. Wir fördern Transparenz, verantwortungsvolle Führung und effektive Kontrolle innerhalb unseres Unternehmens.

Die nachfolgenden Grundsätze zur sozialen Verantwortung dienen als Leitfaden für alle beteiligten Partner:innen, Mitarbeiter:innen und Fachkräften aus EU- und Drittstaaten (Jobtalente). Sie stellen einen Anspruch an alle Beteiligten dar und sind gleichzeitig ein Versprechen nach außen.

I. Grundlegende Prinzipien

  1. Verpflichtung und Verantwortung

Unser Verhaltenskodex definiert verbindliche Regeln, die von allen Mitarbeitern befolgt werden müssen. Insbesondere Geschäftsleitung und Führungskräfte tragen die Verantwortung für die aktive Umsetzung dieses Kodex und haben eine Vorbildfunktion in jeder Hinsicht. Der Kodex dient als Leitfaden zur Bewältigung ethischer und rechtlicher Herausforderungen im Arbeitsalltag. Mitarbeitende können sich bei Fragen oder Hinweisen an ihre Vorgesetzten, Compliance Officer oder die Geschäftsführung wenden.

  1. Transparenz und Employer Pays Prinzip

Den Jobtalenten werden grundsätzlich keine Kosten in Rechnung gestellt. Es gilt das Employer Pays Prinzip. Der Auftraggeber hat die Einhaltung der Regelungen des Employer Pays Prinzip schriftlich zu bestätigen.

Der gesamte Vermittlungsprozess ist für Jobtalente und Auftraggeber vollständig transparent. JOBLIMENT handelt im Auftrage der Jobtalente und erteilt unverzüglich regelmäßig und wahrheitsgemäß Bericht über den Fortschritt der Vermittlung. Die Jobtalente suchen sich die Arbeitgeber selbst aus.

  1. Der Prozess

Die Vergabe und Auswahl von Jobs sowie Jobtalenten erfolgt nach einem schriftlich niedergelegten Prozess. Auf unserer Webseite haben die Jobtalente Zugriff zu einem persönlichen Bereich, dort können Sie ihre personenbezogenen Daten einsehen, verändern und jederzeit löschen. Die Vermittlung erfolgt transparent und zentral organisiert über unsere Webseite. Über den Stand der Vermittlung werden alle Beteiligten automatisch per Mail oder SMS informiert.

Der Prozess beginnt mit einem Rahmenvertrag vom Auftraggeber zur Suche nach Jobtalenten oder mit der Kontaktaufnahme durch die Jobtalente. Nach der Anmeldung werden die Daten überprüft. Eventuell erforderliche Schritte zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation oder der Qualifizierungsmaßnahme werden eingeleitet. In der Matching-Phase stellen sich Jobtalente und Arbeitgeber über unsere Plattform vor und geben Feedback zu den Optionen.

Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen einem Jobtalent und einem Arbeitgeber zustande, wird ein Visa beantragt und nach Einreise wird eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Fallbezogen erfolgt eine Beratung zu den unterschiedlichen Möglichkeiten einer Aufenthaltsgenehmigung gemäß §§ 16d I, II, III, 18a, 18b, 19c II, 81a AufenthG.

Noch vor Abreise aus dem Herkunftsland wird eine Relocation-Beratung angeboten. Arbeitgeber können optional Cultural Mentoring Schulungen buchen. Nach Ankunft besteht die Möglichkeit der Teilnahme an unserem Cultural Mentoring Programm.

  1. Erwartungen an Kooperationspartner

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die Werte unseres Verhaltenskodex beachten, unterstützen sie dabei bestmöglich und fordern sie auf, dasselbe von ihren Kooperationspartnern verlangen.

  1. Rechtliche Einhaltung

Wir befolgen alle Gesetze und Vorschriften in den Ländern, in denen wir tätig sind, einschließlich nationaler, europäischer und internationaler Rechtsvorschriften.

II. Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Dritten

Das Unternehmen befolgt die Regeln eines fairen und offenen Wettbewerbs und beteiligt sich nicht an Absprachen, die den Wettbewerb beeinträchtigen.

  1. Wettbewerb

Mitarbeitende sind verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten, insbesondere keine Absprachen mit Wettbewerbern zu treffen, sei es bezüglich Preisen, Konditionen, Kunden oder anderen Themen.

  1. Ausschreibungen

Wenn ein Auftrag auf Basis einer förmlichen Ausschreibung vergeben wird, verpflichtet sich das Unternehmen, keine Absprachen oder Abstimmungen mit anderen Bietern zu treffen. Diese Regelung gilt für öffentliche und beschränkte Ausschreibungen gleichermaßen, unabhängig davon, ob das Vergabeverfahren von einer öffentlichen Institution oder einem privaten Unternehmen durchgeführt wird.

  1. Korruption

JOBLIMENT lehnt jede Form der Korruption ab und ermutigt Mitarbeiter, bei Verdachtsmomenten oder Zweifeln Rat beim Compliance Officer oder der Geschäftsführung einzuholen. Einladungen und Geschenke dürfen nur angenommen oder ausgesprochen werden, wenn sie den gängigen Geschäftspraktiken entsprechen und keine unzulässige Bevorzugung beabsichtigt ist. Bestechung von Amtsträgern oder anderen Personen ist untersagt, ebenso wie die Umgehung von Bestechungsverboten durch die Beauftragung von Beratern oder Agenten.

  1. Spenden

Spenden werden ausschließlich aus freiem Willen und ohne Erwartung einer Gegenleistung geleistet. Jegliche Spenden- und Sponsoringaktivitäten dürfen nicht dazu dienen, Entscheidungen im Interesse des Unternehmens heimlich zu beeinflussen. Es ist wichtig, dass Spenden transparent sind. Der Empfänger der Spende sowie deren konkrete Verwendung müssen bekannt sein, und es muss jederzeit Rechenschaft über den Grund und die Zweckbestimmung der Spende abgelegt werden können. Es ist untersagt, vergütungsähnliche Spenden zu gewähren. Vergütungsähnliche Spenden sind Zuwendungen, die vorgeben, eine Leistung zu vergüten, deren Wert jedoch deutlich über dem Wert der Leistung liegt.

  1. Geldwäsche gemäß §§ 10, 15 GWG

JOBLIMENT toleriert keinerlei Geldwäsche. Alle Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, die Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche strikt einzuhalten. Sollten sie auf verdächtige Zahlungsformen oder andere Transaktionen stoßen, die auf Geldwäsche hindeuten, müssen sie diese umgehend dem Compliance Officer oder der Geschäftsführung melden. Zur Prävention sind intern Strukturen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß §§ 10, 15 GWG eingerichtet.

III. Vermeidung von Interessenkonflikten

  1. Loyalität

Mitarbeitende müssen loyal gegenüber dem Unternehmen handeln und dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die im Wettbewerb mit dem Unternehmen stehen. Jedes persönliche Interesse, das mit der Tätigkeit im Unternehmen kollidieren könnte, muss sofort gemeldet werden.

  1. Nebentätigkeiten

Mitarbeitende von JOBLIMENT dürfen keine Unternehmen führen oder für Unternehmen arbeiten, die im direkten Wettbewerb mit JOBLIMENT stehen. Diese Regelung gilt ebenso für die Beteiligung von nahen Angehörigen oder Lebenspartnern an solchen Unternehmen.

IV. Umgang mit Informationen

  1. Verschwiegenheit

Mitarbeitende sind zur Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse, vertrauliche Informationen und personenbezogenen Daten der Jobtalente verpflichtet, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

  1. Datenschutz, gemäß § 17 UWG und DSGVO

Neben den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften (z. B. § 17 UWG) ist das Datengeheimnis nach DSGVO einzuhalten. Insbesondere ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen fort.

V. Grundsätze sozialer und ökologischer Verantwortung gemäß § 2 LkSG

JOBLIMENT unterstützt die internationalen Menschenrechte, lehnt Kinderarbeit, Rassismus, Diskriminierung und jegliche Form der Missachtung von Arbeitssicherheitsstandards ab. Insbesondere nicht zu tolerieren sind Ungleichbehandlungen in Beschäftigungsverhältnissen, das Vorenthalten eines angemessenen Lohns sowie alle Formen der Zwangsarbeit und Menschenhandels (§ 2 II LkSG)

JOBLIMENT trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der sie tätig ist, fördert die Chancengleichheit der Mitarbeitenden und gewährleistet Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Umwelt- und Klimaschutz sind zentrale Unternehmensziele, ebenso wie die Einhaltung von Verbraucherschutzbestimmungen und das Engagement für gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung.

VI. Einhaltung des Verhaltenskodex

JOBLIMENT verpflichtet sich zur regelmäßigen Kontrolle der Einhaltung des Kodex. Mitarbeitende sind aufgefordert, Verstöße unverzüglich dem Compliance Officer oder der Geschäftsführung zu melden. Verstöße gegen den Kodex können arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

JOBLIMENT macht seine Mitarbeitenden mit den in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalten vertraut und erläutert die sich daraus ergebenden Verpflichtungen. JOBLIMENT kommuniziert die Grundsätze des Verhaltenskodex gegenüber ihren Geschäftspartnern.

Die in diesem Verhaltenskodex niedergelegten Verhaltensanforderungen sind als Bestandteil des Arbeitsvertrages für die Mitarbeitenden von JOBLIMENT verbindlich und daher unbedingt einzuhalten.

Mitarbeitenden von JOBLIMENT sind gehalten, von ihnen beobachtete (potenziellen, auch drohenden) Verstöße gegen Gesetze, interne Regelungen und diesen Verhaltenskodex unverzüglich dem Compliance Officer oder der Geschäftsführung zu melden.

JOBLIMENT leitet alle erforderlichen Schritte ein, um die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundwerte und Vorgaben durch geeignete Organisationsmaßnahmen sowie angemessene Richtlinien und Prozesse in allen Geschäftsbereichen umzusetzen.

Meldungen einer Verletzung dieses Kodex werden strikt vertraulich behandelt und haben keine negativen Auswirkungen für den meldenden Mitarbeitenden, es sei denn, es wäre bewusst ein unwahrer Sachverhalt behauptet worden.

Verstöße gegen den Verhaltenskodex und gesetzliche Bestimmungen können je nach Schwere arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und auch strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.

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