Wege nach Deutschland

Studium und Ausbildung

Es gibt viele Wege nach Deutschland. Am einfachsten ist es, wenn du ein abgeschlossenes Studium oder eine in Deutschland anerkannte Ausbildung hast. Dann bist du in Deutschland als Fachkraft anerkannt. Dir wird eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, um in Deutschland arbeiten zu können (§§18a, 18b AufenthG).

Studium und Ausbildung

Berufserfahrung

Es gibt eine Ausnahme von der Bedingung, dass du ein Studium oder Ausbildung haben musst. Nämlich wenn du ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse hast. Wenn du also viele Erfahrungen in einem Beruf gesammelt hast. Kannst du das Nachweisen, so gibt es Möglichkeiten in Deutschland zu arbeiten (§ 19c II AufenthG).

Berufserfahrung

Weiterbildung

Und es gibt noch weitere Wege. Auch wenn deine Ausbildung nicht voll anerkannt ist (Von Deutschland), kannst du nach Deutschland kommen, um eine Weiterbildung zu machen (§ 16dI, II AufenthG). Auch der Arbeitgeber kann in einem Vertrag mit dir festlegen, dass du eine Weiterbildung machen möchtest. Dadurch besteht die Möglichkeit in Deutschland zu arbeiten (§ 16d IV AufenthG).

Weiterbildung

Schnelles Verfahren

Es kann schnell gehen. Mit einem Sonderverfahren (Beschleunigtes Fachkraftverfahren (§ 81a AufenthG) kann die Wartezeit auf 2 Monate reduziert werden. Der größte Vorteil ist aber, dass die Botschaft gezwungen ist, innerhalb von 3 Wochen ein Termin zur Visavergabe stattfinden zu lassen. Das Verfahren läuft wie folgt ab: Der Arbeitgeber schließt mit der Ausländerbehörde einen Vertrag. In dem Vertrag ist festgelegt, wie lange die einzelnen Schritte dauern. Dadurch wird die Verwaltung gezwungen schneller zu arbeiten. Die Beschleunigung kostet 411 Euro.

Schnelles Verfahren
Talent werden